Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der CONTI Kunststoffprodukte GmbH

Allgemeines

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil unserer Angebote und Verträge über Lieferungen und Leistungen. Sie gelten für alle laufenden und zukünftigen Geschäftsverbindungen. Einkaufsbedingungen des Bestellers sowie abweichende Vereinbarungen und Bedingungen gelten grundsätzlich nicht, es sei denn, diese wurden von uns ausdrücklich und schriftlich bestätigt. Bei Überschneidungen und Widersprüchen von Bestimmungen gelten stets diese AGB.

Angebote

Unsere Angebote sind freibleibend. Den Zwischen-verkauf behalten wir uns vor. Mündlich oder schriftlich erteilte Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn diese von uns schriftlich bestätigt wurden.

Preise und Zahlungen

Sämtliche Preise verstehen sich in Euro zzgl. der gesetzlichen MwSt. ab Werk Berglen sowie zzgl. eventuell anfallender Verpackungs- und Frachtkosten. Wir behalten uns ausdrücklich vor, die Preise jederzeit den stark schwankenden Rohstoffpreisen anzupassen. Öffentliche Verwaltungen beliefern wir auf Rechnung, welche innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zu begleichen ist. Sonst liefern wir nur gegen Vorkasse bzw. Zahlung bei Lieferbereitschaft: nachdem wir die Bestellung fertig produziert und verpackt haben, erhalten Sie die Rechnung. Sobald der Rechnungsbetrag bei uns eingegangen ist, wird die Bestellung versendet. Schecks werden nicht akzeptiert. Ab 30 Tagen Zahlungsverzug berechnen wir 10% Verzugszinsen.

Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum. Der Käufer verpflichtet sich, die Ware bis zur vollen Zahlung des Kaufpreises weder an Dritte herauszugeben oder zu veräußern, noch in anderer, das Eigentum gefährdender Weise darüber zu verfügen.

Verpackung

Wir liefern unsere Produkte -je nach Modell- vormontiert oder komplett montiert (ohne Einbau). Aufgrund der sperrigen Waren und dem damit verbundenen, hohen Verpackungsaufwand verrechnen wir netto € 65,-- pro Palette. Bei Lieferung von nur einer Bank reduziert sich die Verpackungspauschale auf netto € 35,-- pro Palette. Wir nehmen unsere Verpackungen kostenlos zurück – die Kosten des Rücktransports trägt der Käufer.

Technische Verbesserungen

Soweit dies für den Käufer zumutbar ist, behalten wir uns vor, technische Verbesserungen ohne Ankündigung vorzunehmen.

Gewährleistung und Transportschäden

Beanstandungen müssen uns innerhalb einer Frist von 10 Tagen schriftlich angezeigt werden. Erfolgt keine form- und fristgerechte Mängelrüge, so gilt die Ware als vertragsgemäß geliefert und genehmigt. Bis zur Erledigung einer Beanstandung darf die gelieferte Ware nicht benutzt werden, andernfalls erlöschen die Gewährleistungsansprüche. Alle Lieferungen sind gegen Transportschäden versichert. Transportschäden müssen dem anliefernden Spediteur schriftlich bei Übergabe der Ware angezeigt werden. Anschließend sind wir unter Vorlage der Schadensbelege zu benachrichtigen. Verdeckte Mängel sind uns innerhalb von 5 Werktagen anzuzeigen, ansonsten besteht für die gelieferte Ware kein Versicherungsschutz mehr und die Ware gilt als einwandfrei geliefert.

Haftung

Für die Richtigkeit der Bilder, Farben, Texte, technischen Daten und Preise übernehmen wir keine Haftung. Bitte fordern Sie gegebenenfalls Handmuster und Angebote bei uns an.

Erfüllungsort, Gerichtsstand, Schlussbestimmung

Erfüllungsort ist Berglen. Bei Verträgen mit Vollkaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlichen Sondervermögen ist der Gerichtsstand Waiblingen. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder ungültig sein, so haben die anderen Bestimmungen unabhängig davon Gültigkeit.